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Medienkonzept

Förderung digitaler Kompetenzen für Lernende, Eltern und Lehrkräfte

Die rasante Entwicklung digitaler Technologien prägt heute sämtliche Bereiche des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens. In diesem dynamischen Umfeld ist die Förderung von Medienkompetenz nicht nur essenziell, sondern auch unerlässlich für den schulischen Fortschritt und berufliche Qualifikationen. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der aktiven Mitgestaltung im privaten, gesellschaftlichen und politischen Umfeld – und das sowohl fachlich kompetent als auch in sozialer Verantwortung.

Unsere Schule stellt sich aktiv den Herausforderungen dieser digitalen Ära. Ab Stufe 7 erhalten alle Schülerinnen und Schüler Tablets als Arbeitsmittel, finanziert durch den Schulträger. In der Erprobungsstufe nutzen wir gezielt vorhandene Tablets für spezifische Unterrichtseinheiten, um den Umgang mit digitalen Medien bereits frühzeitig zu fördern.

Entdecken Sie bei uns eine moderne Lernumgebung, die auf die Anforderungen einer digitalisierten Welt vorbereitet und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen unterstützt.

Möchten Sie mehr über den Einsatz von Tablets an unserer Schule erfahren? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema in zwei verschiedenen Versionen.

Für Schülerinnen und Schüler: Entdecke, wie Tablets deinen Lernprozess bereichern können und finde Antworten auf deine Fragen.

Technische Fragen

Es gibt eine wöchentliche Sprechstunde (iPad Ambulanz), in der technische Fragen geklärt werden können. 

Airdrop kann in der Schule nicht verwendet werden. Nur die Lehrkräfte können Dokumente über die Classroom App einsammeln und austeilen. 

Einzelne Einstellungen, wie die Anzeige/Helligkeit oder das Kontrollzentrum, können angepasst werden. Das Hintergrundbild Deines iPads wird über die Schule gesteuert.

Ja, Ihr benötigt einen digitalen Stift, aber es muss kein Apple Pencil sein.

Ja, es wird ein kabelgebundener Kopfhörer mit Mikrofonfunktion benötigt.

Schutzhülle und Tastatur

Die Schutzhüllen dürfen nicht vom Gerät entfernt werden, da sonst im Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht.

Nein, Tastaturen dürfen in der Schule mit dem iPad nicht verwendet werden.

Datensicherung und Ladevorgang

Die Datensicherung liegt in Deiner Verantwortung! Es ist ausreichend Speicherplatz vorhanden, um die Daten auf unserer Plattform IServ zu sichern. Dazu erhält Du regelmässig eine Aufforderung und Anleitung per E-Mail. Zukünftig wird es eine eigene Apple-ID für alle SchülerInnen geben, so dass das Sichern wichtiger Daten noch leichter wird. 

Du kannst Deine Daten von unserer Plattform IServ auf externe Speichermedien übertragen und diese so vor der Rückgabe der iPads sichern.

Die Geräte müssen vor der Schule vollständig geladen werden. Ein Laden in der Schule ist nicht erlaubt. 

Nein, private Apple-IDs können nicht genutzt werden, es wird zukünftig eine schuleigene Apple-ID für jedes iPad eingerichtet.  Das iPad ist ausschließlich für schulische Zwecke zu nutzen.

Nutzung

Es gibt keinen Zugriff auf den App Store und es können keine weiteren Apps geladen werden. Das iPad darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Eine private Nutzung ist verboten. 

Die iPads können in der Sekundarstufe II in Freistunden genutzt werden. In der Sekundarstufe I finden sie im Rahmen von Vertretungsstunden häufig Anwendung, da Aufgaben durch die zu vertretende Lehrkraft in der Regel digital zur Verfügung gestellt werden. In den Pausen verbleiben die Geräte in den Schultaschen.

Updates sollten bitte immer möglichst zeitnah durchgeführt werden.

Einsatz im Unterricht

Deine Lehrkräfte entscheiden, darüber, wann und ob das iPad im Unterricht eingesetzt wird. Du darfst das iPad nur nach Aufforderung aus Deiner  Tasche holen. Auch in den Pausen zwischen den Stunden, verbleiben die iPads in  Deiner Tasche.

In den Hauptfächern ist das Schreiben auf dem iPad in der Sekundarstufe I nicht gestattet. Du fertigst Deine Mitschriften und Deine Hausaufgaben in Deinem Heft an. PDF-Dateien dürfen auf dem iPad bearbeitet und gespeichert werden. Diese Dateien müssen dann in dem Fachordner auf Deinem iPad abgespeichert werden. Auch in den Nebenfächern erfolgen die Mitschriften (gilt auch für Hausaufgaben) bis zur Jahrgangsstufe 10 ausschließlich im Heft. In den Nebenfächern können ab der Jahrgangsstufe 10 andere Vereinbarungen getroffen werden. Eine digitale Heftführung ist aber auch in der Oberstufe nicht verpflichtend. 

Für die Dateibenennung gilt folgende Reihenfolge: Kalenderwoche/ Klasse oder Jahrgangsstufe/ Fach/ Lehrkraft/ Thema/ Dein Name.

Beispiel: KW710aEngKrüGrammarMaxMustermann

Datenschutz & Sicherheit

Überlege Dir ein gutes Passwort für Dein iPad und richte die Fingerabdruckfunktion für das Entsperren Deines iPads ein. Lasse Dein iPad niemals unbeaufsichtigt und logge Dich immer aus IServ aus.

Es ist grundsätzlich verboten, Bild- und Tonaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrkräften zu machen. Wenn Du z.B. für ein Erklärvideo oder eine Präsentation Aufnahmen machen musst, muss Dir die jeweilige Person ihr (schriftliches) Einverständnis geben. Ansonsten verletzt Du geltendes Recht und musst mit einer Anzeige rechnen. Aufnahmen in Sportumkleiden oder auf den Schultoiletten sind streng verboten und werden mit einer schulischen Ordnungsmaßnahme und einer Anzeige bei der Polizei geahndet. 

Bitte informiere Dich über weitere rechtliche Vorgaben: 

https://www.datenschutz-leicht-erklaert.de/#videos

Diebstahl und Verlust

Solltest Du Dein iPad verlieren, musst Du umgehend Deine Eltern und das Sekretariat informieren.

Im Falle eines Diebstahls des Leihgerätes erstattet die Stadt Grevenbroich als Eigentümerin polizeiliche Anzeige.

 

Die Schule wird sich bemühen, Dir ein Leih-iPad zur Verfügung zu stellen. Informiere Deine Lehrkraft so schnell Du kannst, damit sie rechtzeitig Kopien für Dich anfertigen kann.

Für Eltern und Interessierte: Erfahren Sie mehr über die Integration von Tablets in den schulischen Lehrplan und wie wir die digitale Bildung ihrer Kinder fördern.

Leihvertrag

Der Vertrag wird mit der Stadt Grevenbroich geschlossen.

Nein, dies ist nicht möglich. Sie haben mit der Anmeldung Ihres Kindes am Pascal- Gymnasium dem schuleigenen Medienkonzept zugestimmt, welches eine Nutzung von iPads vorsieht. 

Nein, private Apple-IDs können nicht genutzt werden, es wird zukünftig eine schuleigene Apple-ID für jedes iPad eingerichtet. Das iPad ist ausschließlich für schulische Zwecke zulässig.

Schadensfälle

Ein beschädigtes iPad wird nicht ausgegeben. Alle Geräte werden vor der Ausgabe sorgfältig geprüft und der Zustand dokumentiert. Später festgestellte Schäden sind umgehend über das Sekretariat der Schulleitung zu melden.

Im Falle eines Diebstahls des Leihgerätes erstattet die Stadt Grevenbroich als Eigentümerin polizeiliche Anzeige.

Bei Schäden am Gerät muss im Einzelfall mit dem Schulträger geklärt werden, wie damit umzugehen ist. Genaueres dazu ist im Vertrag zu lesen. 

Bei Hardwareschäden, die nicht durch Dritte verursacht wurden, bei Diebstahl oder Verlust des Leihgerätes behält sich die Stadt Grevenbroich vor, dem Entleiher/ der Entleiherin die städtische Selbstbeteiligung in Rechnung zu stellen. 

Bei Schäden durch Dritte ist das Gerät vollständig zu ersetzen.

Bei nicht mehr vorhandener Funktionsfähigkeit kann die Schule das Gerät in den Auslieferungszustand zurücksetzen. Durch das Zurücksetzen werden alle gespeicherten Daten gelöscht. Wird die Software vorsätzlich manipuliert (Jailbreak), wird das Gerät als Totalschaden gewertet. 

Versicherung

Ja, die Leihgeräte sind versichert. Es gibt eine Selbstbeteiligung, die im Schadensfall ggf. zu leisten ist. Es ist dennoch ratsam, das Leihgerät über die eigene Haftpflicht- oder Hausratversicherung abzudecken. 

Die Schutzhüllen dürfen nicht vom Gerät entfernt werden, da sonst im Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht.

Kosten

Die Datensicherung ist kostenlos. 

Die Geräte müssen vor Beginn des Unterrichts vollständig geladen werden. Ein Laden in der Schule ist nicht erlaubt. 

Nutzung

Es gibt keinen Zugriff auf den App Store und es können keine weiteren Apps geladen werden. Das iPad darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Eine private Nutzung ist nicht erlaubt. 

Die iPads können in der Sekundarstufe I in den Freistunden nicht genutzt werden. 

In der Sekundarstufe II finden sie im Rahmen von Vertretungsstunden häufig Anwendung, da Aufgaben durch die zu vertretende Lehrkraft in der Regel digital zur Verfügung gestellt werden. In den Pausen verbleiben die Geräte in den Schultaschen.

 

IOS-Updates sollten bitte immer möglichst zeitnah erfolgen.

Technische Fragen

Es gibt eine wöchentliche Sprechstunde (iPad Ambulanz), in der technische Fragen geklärt werden können. 

Modell und Speichergröße entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Vertrag bzw. Karton.

Airdrop kann in der Schule nicht verwendet werden. Ein Austeilen und Einsammeln von Dokumenten ist über die Classroom App möglich. 

Einzelne Einstellungen, wie die Anzeige/ Helligkeit oder das Kontrollzentrum können angepasst werden.

Ja, Ihr Kind benötigt einen digitalen Stift und auch einen kabelgebundenen Kopfhörer mit Mikrofonfunktion.

Nein, Tastaturen dürfen in der Schule mit dem iPad nicht verwendet werden.

Einsatz im Unterricht

Die unterrichten KollegInnen entscheiden, wann und ob das iPad im Unterricht eingesetzt wird. Nur wenn die SchülerInnen dazu aufgefordert werden,  holen sie das iPad aus ihren Taschen. 

Die Heftführung in den Hauptfächern ist auf dem iPad in der Sekundarstufe I nicht gestattet. In den Nebenfächern können ab der Jahrgangsstufe 9 andere Vereinbarungen getroffen werden. 

Datensicherung

Die Datensicherung liegt in der Verantwortung der SchülerInnen. Es ist ausreichend Speicherplatz vorhanden, um die Daten auf unserer Plattform IServ zu sichern. Dazu erhalten die SchülerInnen regelmäßig eine Aufforderung und Anleitung. Zukünftig wird es eine eigene AppleID für alle SchülerInnen geben, so dass das Sichern wichtiger Daten noch leichter wird. 

SchülerInnen können Ihre Daten von unserer Plattform IServ auf externe Speichermedien übertragen und so vor der Rückgabe der iPads an die Schule sichern.

Datenschutz & Sicherheit

Ja, das ist per WPA2-Verschlüsselung möglich.

Nein, der Zugriff auf Cloud-Dienste ist für sensible Schülerdaten verboten.

Die ITK-Rheinland ist der IT-Dienstleister des Schulträgers Stadt Grevenbroich. Die ITK-Rheinland kann Nachrichten auf dem Sperrbildschirm der iPads einblenden (z.B. bei verlorenen iPads), aber keine persönliche Nachrichten an die Schülerinnen und Schüler übermitteln.

Das iPad ist mit einem Medienfilter von Apple ausgestattet, der nur altersgerechte Medien durchlässt. Das pädagogische Netzwerk in der Schule hat zusätzlich einen Web-Filter für kritische Inhalte. Zuhause sollte für die Schüler-iPads nur ein Internet mit Jugendfilter freigegeben werden.

Ja, aber auf einzelnen Webseiten oder in einzelnen Apps könnte Werbung auftauchen.