Aktuelle Veranstaltungen an und von unserer Schule
Mo-Do: 07:30 - 15:30
Fr: 07:30 - 14:00
Im Ganztag haben die Schülerinnen und Schüler an drei Tagen in der Woche bis 15.00 Uhr Unterricht oder ergänzende Angebote. An den anderen beiden Tagen endet der Unterricht um 12.55 Uhr.
Ergänzende Stunden bieten Raum zur individuellen Förderung und Bearbeitung von Schulaufgaben.
Unterstützung und Begabungsförderung
unter stetiger Weiterentwicklung
selbstständiges Lernen ermöglichen
systematische und ganzheitliche Beratung
Einblicke in zukünftige Möglichkeiten
Pascal-Gymnasium als Tor zur Welt
Startseite » Konzepte » Medienkonzept
Das Tabletkonzept wurde sowohl von der Lehrer – als auch von der Schulkonferenz des Pascal-Gymnasiums beschlossen. Die Eltern der Jahrgangsstufe 6 wurden im Rahmen von Informationsveranstaltungen informiert und mit Anwendungsbeispielen vertraut gemacht. In der
Schulausschusssitzung am 10.03.2020 präsentierte die Steuergruppe Medien das Tabletkonzept. Der Ausschuss verabschiedete die Installation des Tabletprofils am Pascal-Gymnasium als Pilotprojekt der Stadt Grevenbroich für das Schuljahr 2020/2021.
Der Einsatz schon in Klassenstufe 5/6 erscheint uns momentan aus organisatorischen und pädagogisch-didaktischen Erwägungen zu früh. In der Jahrgangsstufe 5 sollen die Schüler*innen zunächst den Wechsel von der Grundschule zum Gymnasium bewältigen und sich in ihrer neuen Klasse einfinden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, wie sehr Schüler*innen, insbesondere im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 5, mit organisatorischen und sozialen Themen beschäftigt sind. In der Jahrgangsstufe 6 könnte in späteren Jahren darüber nachgedacht werden, Tablet-Klassen zu installieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint es uns wichtig, die jüngeren Schüler*innen der Erprobungsstufe nicht aufgrund von Schwierigkeiten in der Pilotierungsphase in ihrem Lernerfolg zu behindern, da am Ende der sechsten Klasse die Entscheidung darüber gefällt wird, ob ein Kind am Gymnasium verbleibt oder ein Schulformwechsel angeraten ist. Dennoch gilt es ab Jahrgangsstufe 7 auch einiges zu berücksichtigen: Unter G9 setzt hier zukünftig die zweite Fremdsprache ein, so dass sich Schüler*innen mit einem erhöhten Arbeitspensum konfrontiert sehen. Aber gerade für den Fremdsprachenunterricht eröffnen sich auch ganz neue Möglichkeiten durch ein Tablet.
Für den täglichen Einsatz eines Gerätes im Unterricht und zu Hause werden besondere Anforderungen an ein Gerät gestellt: Es muss mobil und leicht sein, damit es unabhängig vom Ort überall sofort als Arbeitsmittel einsetzbar ist. Zudem sollte es eine ausreichende Arbeitsoberfläche zum Lesen, Schreiben und Zeichnen bieten und sofort einsatzbereit sein. PCs, Notebooks und Handys schließen sich aus, da sie nicht über diese Eigenschaften verfügen. Das Schulgesetz des Landes NRW schreibt vor, dass für Klausuren nur schulverwaltete Tablets verwendet werden dürfen. Nur so kann das Tablet die zwei Taschenrechner, die ein*e G9-Schüler*in im Verlauf seiner Schullaufbahn kaufen muss, ersetzen.
Die Geräte werden als Arbeitsmittel für den Unterricht angeschafft, verbleiben aber auch nach der Unterrichtszeit in den Händen der Schüler*innen und können somit auch zu Hause oder während der Nachmittagsbetreuung für schulische Zwecke (Schulaufgaben, Vorbereitung von Unterricht) genutzt werden. Damit wird der Einsatz digitaler Medien unabhängig vom Ort des jeweiligen Unterrichts und auch unabhängig von den jeweiligen (mit digitalen Medien) unterrichtenden Lehrer*innen.
Sobald ein*e Schüler*in mit seinem/ihrem Tablet in das WLAN-Netz der Schule kommt, stellt sich das Tablet um, so dass nur die von der Schule vorgesehenen Apps zur Verfügung stehen. Eigene Apps können und dürfen nicht in der Schule genutzt werden, da die Schule alle Anwendungen, die nicht für den Unterricht vorgesehen sind und nicht auf allen Tablets vorhanden sind, sperren wird.
Während die Geräte im MDM eingebunden sind, besteht für die Eltern auch die Möglichkeit, eigene Einschränkungen für ihre Kinder zu Nutzungszeiten, Internetseiten etc. auf den Geräten vorzunehmen.
Die Geräte werden als Arbeitsmittel für den Unterricht angeschafft, verbleiben aber auch nach der Unterrichtszeit in den Händen der Schüler/innen und können somit auch zu Hause oder während der Nachmittagsbetreuung für schulische Zwecke (Schulaufgaben, Vorbereitung von Unterricht) genutzt werden. Damit wird der Einsatz digitaler Medien unabhängig vom Ort des jeweiligen Unterrichts und auch unabhängig von den jeweiligen (mit digitalen Medien) unterrichtenden Lehrer/innen.
Sobald ein/e Schüler/in mit seinem/ihrem Tablet in das WLAN-Netz der Schule kommt, stellt sich das Tablet um, so dass nur die von der Schule vorgesehenen Apps zur Verfügung stehen. Eigene Apps können und dürfen nicht in der Schule genutzt werden, da die Schule alle Anwendungen, die nicht für den Unterricht vorgesehen sind und nicht auf allen Tablets vorhanden sind, sperren wird.
Während die Geräte im MDM eingebunden sind, besteht für die Eltern auch die Möglichkeit, eigene Einschränkungen für ihre Kinder zu Nutzungszeiten, Internetseiten etc. auf den Geräten vorzunehmen.
Ja, zum einen über das Schulverwaltungssystems. Sobald ein*e Schüler*in mit seinem/ihrem Tablet in das WLAN-Netz der Schule kommt, stellt sich das Tablet um, so dass nur die von der Schule vorgesehenen Apps zur Verfügung stehen.
Eigene Apps können und dürfen nicht in der Schule genutzt werden, da die Schule alle Anwendungen, die nicht für den Unterricht vorgesehen sind und nicht auf allen Tablets vorhanden sind, sperren wird.
Während die Geräte im MDM eingebunden sind, besteht für die Eltern auch die Möglichkeit, eigene Einschränkungen für ihre Kinder zu Nutzungszeiten, Internetseiten etc. auf den Geräten vorzunehmen.
Wir lehnen BYOD (Bring Your Own Device) ab, da durch eine Heterogenität von Geräten im Unterricht die Vielfältigkeit der Betriebssysteme und die unterschiedlichen Programme die Kompatibilität der Geräte untereinander für den einfachen Datentransfer und für kollaboratives Arbeiten nicht gegeben sind.
Außerdem können Geräte, die nicht über den Bildungspartner angeschafft werden, nicht zentral von der Schule verwaltet werden. Somit können von der Schule angeschaffte Schulbuchlizenzen oder Apps nicht auf alle Endgeräte aufgespielt bzw. allgemeine Einstellung zur Nutzung des Internets oder der Geräte in Klassenarbeiten nicht vorgenommen werden.
Die Grundausstattung des Tablets wird durch die Schule vorgegeben. Neben dem Basisgerät werden gegen Aufpreis zusätzliche Optionen angeboten. Die Optionen sind nicht notwendig für den Unterricht. Der Bildungspartner bietet außerdem eine zusätzliche Versicherung an. Ob der Abschluss sinnvoll ist, muss jedes Elternteil selbst entscheiden.
Durch dieses Finanzierungsmodell ist das Tablet von Anfang an Eigentum der Schüler*innen, auch wenn es als schulisches Lernmittel bestimmten von der Schule definierten Einschränkungen unterliegt.
Je nach Wahl des Bildungspartners und nach individuellen Ausstattungswünschen entstehen unterschiedliche Preise. Diese finden Sie in der Präsentation der Elternvertreter zum Tabletprofil.
Die Grundausstattung des Tablets wird durch die Schule vorgegeben. Neben dem Basisgerät werden gegen Aufpreis zusätzliche Optionen angeboten. Die Optionen sind nicht notwendig für den Unterricht. Der Bildungspartner bietet außerdem eine zusätzliche Versicherung an. Ob der Abschluss sinnvoll ist, muss jedes Elternteil selbst entscheiden.
Durch dieses Finanzierungsmodell ist das Tablet von Anfang an Eigentum der Schüler/innen, auch wenn es als schulisches Lernmittel bestimmten von der Schule definierten Einschränkungen unterliegt.
Je nach Wahl des Bildungspartners und nach individuellen Ausstattungswünschen entstehen unterschiedliche Preise. Diese finden Sie in der Präsentation der Elternvertreter zum Tabletprofil.
Ein Speicherplatz von 32 GB ist absolut ausreichend für ein schulisches Tablet. Sollten Sie für Ihr Kind mehr Speicherplatz wünschen, können Sie im Webshop ein Tablet mit höherer Leistung bestellen.
Ja. Die Bestellung der Tablets erfolgt in Abhängigkeit des gewählten Bildungspartners als Einzelbestellung in einem extra für das PGGV eingerichteten Webshop oder über ein Bestellformular.
Die Schüler*innen müssen sich zusätzlich privat einen Kopfhörer mit Kabelanschluss (ca. 10 €), einen einfachen Tablet-Stylus-Stift (ca.10 €) sowie eine Hülle mit Displayschutz kaufen. Die Schule haftet grundsätzlich nicht für Wertsachen, die Schüler*innen mit in die Schule bringen.
Die Schüler müssen sich zusätzlich privat einen Kopfhörer mit Kabelanschluss (ca. 10€), einen einfachen Tablet-Stylus-Stift (ca.10€) sowie eine Hülle mit Displayschutz kaufen. Die Schule haftet grundsätzlich nicht für Wertsachen, die Schülerinnen und Schüler mit in die Schule bringen.
Im Fall eines Diebstahls sollten die Schülerin/ der Schüler umgehend eine Lehrkraft informieren. Das Tablet kann, solange es sich im schulischen WLAN befindet, geortet werden.
Für Schüler*innen aus einkommensschwachen Familien besteht die Möglichkeit, Poolgeräte aus dem Gerätebestand des Pascal-Gymnasium für den Unterricht und die Lernzeiten auszuleihen. Diese gelten als Leihgeräte, die vor Schulbeginn ausgeliehen werden können und am Ende eines Schultages wieder abgegeben werden müssen.
Aktuelle Informationen zum Thema “Bildung und Teilhabe” finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/de/was-sie-zum-sofortprogramm-fuer-digitale-lernmittel-wissen-sollten-11602.php
Ja, die Anschaffung eines Tablets kann verweigert werden. In diesem Fall kann die Schülerin/der Schüler auf ein Leihgerät der Schule zurückgreifen, welches dann jedoch nicht zuhause genutzt werden kann. Das Leihgerät erhalten die Schüler*innen vor Unterrichtsbeginn an der Ausleihstelle und geben es nach Unterrichtsschluss dort auch wieder ab.
Für den Einsatz in einem Pilotjahrgang haben zahlreiche Kolleg*innen ihr Interesse angemeldet. Zunächst soll der Einsatz in den Tablet-Klassen freiwillig erfolgen, denn die Teilnahme am Pilotprojekt erfordert von den beteiligten Lehrer*innen einen zusätzlichen Arbeitsaufwand gegenüber dem normalen Unterricht. Die Lehrkräfte, die im Tabletprofil eingesetzt werden, haben sich den Einsatz in einer Tabletklasse explizit gewünscht. Zudem ist nicht geplant, dass auch Lehrer*innen in Zukunft mit digitalen Arbeitsmitteln ausgestattet werden.
Ja, die Lehrkräfte sind in zahlreichen schulinternen Lehrerfortbildungen fortgebildet worden. Darüber hinaus haben drei Pädagogische Tage zum Thema “Digitales Lernen am Pascal-Gymnasium” stattgefunden. Ferner hat sich das Kollegium des Pascal-Gymnasiums darauf verständigt, sog.
Kollegiale Unterrichtshospitationen durchzuführen. Hier lernen die Kolleg*innen von und miteinander praktische Umsetzungsbeispiele für den Tableteinsatz.
Ja, das Tablet kann und soll zuhause genutzt werden. Allerdings bleibt es als schulisches Gerät den
Nutzungsbedingungen der Schule zugeordnet. Privat installierte Apps werden innerhalb der Schule
automatisch deaktiviert.
Wir thematisieren den sinnvollen Gebrauch der Geräte mit den Kindern (Modul “Sicherer Umgang mit digitalen Medien im Rahmen von Lions Quest, Parcours der Medienscouts in Jahrgangsstufe 5, Präventionsveranstaltung der Kriminalpolizei Neuss, DiggiCamp).
Darüber hinaus wird es klare Nutzungsregeln für den Unterricht geben, die zu Beginn des neuen Schuljahres von den Schüler*innen und Eltern unterschrieben werden. Bei Missachtung der Regeln folgen entsprechende Konsequenzen.
Außerdem hat jede Lehrkraft eine App, mit der die Nutzung der Tablets genau konfiguriert werden kann. Um eine Ablenkung zu vermeiden, können die Nutzungsmöglichkeiten in jeder Stunde passgenau eingeschränkt werden.
Insbesondere die Analyse und Einordnung von Internetquellen, z.B. das Erkennen von “Fake News” sowie die Vermittlung eines angemessenen Umgangs mit sogenannter “HateSpeech” sind Schlüsselkompetenzen in der globalisierten Welt. Wir möchten unsere Schüler*innen sicher in ihren digitalen Umgebungen machen und sie adäquat auf das Leben außerhalb und nach der Schule vorbereiten. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist längst nicht mehr nur hinreichende, sondern notwendige Aufgabe von Schule. Die Kompetenzen “Analysieren und Reflektieren” des Medienkompetenzrahmens NRW (https://medienkompetenzrahmen.nrw) sind in den schulinternen Curricula aller Jahrgangsstufen des Pascal-Gymnasiums verankert.
Als UNESCO-Projektschule ist uns Nachhaltigkeit in allen Bereichen sehr wichtig. Daher sind auch der Ressourcen-Verbrauch und die Gesamtumweltbilianz der Digitalisierung für unsere Schule wichtig. Zudem ist das Pascal-Gymnasium seit 2011 mitarbeitende und seit 2019 sogar anerkannte UNESCO-Projektschule (UPS). Seit wenigen Jahren ist als neuer Arbeitsschwerpunkt die Säule „Chancen und Risiken im digitalen Zeitalter“ hinzugekommen und setzt nicht nur unterrichtliche, sondern auch viele außerunterrichtliche Projekte im Zusammenhang mit der Medienbildung um.
Zur fortlaufenden Evaluation planen wir außerdem im Klassenleitungsteam und zwischen allen unterrichtenden Lehrer*innen engmaschig die Tablet-Nutzung sowie konkrete Unterrichtsvorhaben auszutauschen und zu reflektieren. Zudem sind die ersten Schritte zur Gründung eines Eltern- und Schülerbeirats zur Reflexion der Arbeit in den Tabletklassen gegangen. So kann das Zusammenspiel zwischen Lehrer*innen,
Schüler*innen und Eltern bei der Einführung, der Erstellung von Regeln zur Tablet-Nutzung aber auch regelmäßige Evaluation zu allen möglichen auftauchenden Anfangsproblemen gewährleistet werden.
Ferner arbeitet das Pascal-Gymnasium mit der Universität Duisburg-Essen im Projekt “ComeIn” zusammen. Die Universität begleitet und evaluiert die Lernprozesse im Tabletprofil. Die Ergebnisse der Masterarbeiten werden zum Ende des Schuljahres von der Steuergruppe der Eltern und Lehrkräfte evaluiert und veröffentlicht.
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